BDBA-Talk: KI in der Aus­bil­dung – was Aus­bil­de­rin­nen und Ausbilder über den EU AI Act wissen müssen

Wann

30. November 2026
18:00 — 19:00

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Anmeldung: nicht erfor­der­lich

KI in der Aus­bil­dung – was Aus­bil­de­rin­nen und Ausbilder über den EU AI Act wissen müssen

Künst­li­che Intel­li­genz hält zunehmend Einzug in die beruf­li­che Aus­bil­dung. ChatGPT erstellt Aufgaben und Lern­ma­te­ria­li­en, KI-Systeme geben Lernenden indi­vi­du­el­les Feedback, Lern­platt­for­men ana­ly­sie­ren Lern­fort­schrit­te und erste Anwen­dun­gen unter­stüt­zen sogar bei Bewer­tun­gen und Prüfungen.

Doch mit den neuen Mög­lich­kei­ten entstehen auch neue Fragen:
Was dürfen Aus­bil­de­rin­nen und Ausbilder mit KI machen? Wo beginnt ein recht­li­ches Risiko? Welche Anwen­dun­gen gelten nach dem EU AI Act als Hochrisiko-KI? Und welche Ver­ant­wor­tung trägt ein Unter­neh­men, wenn KI in der Aus­bil­dung ein­ge­setzt wird?

Der Vortrag gibt einen pra­xis­na­hen Überblick über die wich­tigs­ten Anfor­de­run­gen des EU AI Acts für die beruf­li­che Bildung. An konkreten Bei­spie­len aus dem Aus­bil­dungs­all­tag wird gezeigt, wie unter­schied­lich KI-Anwendungen rechtlich ein­zu­ord­nen sind – von der Erstel­lung eines Arbeits­blatts mit gene­ra­ti­ver KI bis zur auto­ma­ti­sier­ten Bewertung von Lern­leis­tun­gen.

Ein beson­de­rer Schwer­punkt liegt auf der Frage, wann KI lediglich unter­stützt und wann sie Ent­schei­dun­gen über Lernende beein­flusst. Denn gerade Systeme zur Bewertung von Lern­ergeb­nis­sen, zur Beur­tei­lung des Bil­dungs­ni­veaus, zur Zulassung oder zur Über­wa­chung von Prüfungen können unter die Rege­lun­gen für Hochrisiko-KI fallen.

Dabei geht es nicht darum, KI aus der Aus­bil­dung her­aus­zu­hal­ten. Im Gegenteil: Der EU AI Act soll einen Rahmen schaffen, in dem KI ver­ant­wor­tungs­voll und sicher ein­ge­setzt werden kann. Für Ausbilder bedeutet dies vor allem, Chancen und Grenzen der ein­ge­setz­ten Systeme zu kennen, Ergeb­nis­se kritisch beur­tei­len zu können und die eigene Rolle als Mensch im Ent­schei­dungs­pro­zess nicht aus der Hand zu geben.

 

Im Vortrag behandeln wir unter anderem:

  1. Was versteht der EU AI Act überhaupt unter einem KI-System?
  2. Welche Risi­koklas­sen unter­schei­det die Ver­ord­nung?
  3. Welche KI-Anwendungen sind in Bildung und Aus­bil­dung besonders relevant?
  4. Wann kann ein KI-System in der Aus­bil­dung als Hochrisiko-System gelten?
  5. Welche Anwen­dun­gen sind verboten?
  6. Was bedeutet „Human Oversight“ praktisch für Ausbilder?
  7. Welche Rolle spielen Daten­schutz und per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten?
  8. Was bedeutet KI-Kompetenz für Unter­neh­men und Aus­bil­dungs­per­so­nal?
  9. Wie können Unter­neh­men KI sinnvoll einsetzen, ohne Inno­va­ti­on durch unnötige Verbote zu ver­hin­dern?
  10. Wie hat sich die Rechts­la­ge durch den AI Omnibus 2026 verändert – und welche Fristen und Anfor­de­run­gen gelten nun für KI-Systeme in der Aus­bil­dung?

Das Ziel ist deshalb nicht, aus Aus­bil­de­rin­nen und Aus­bil­dern Juristen zu machen. Ent­schei­dend ist vielmehr, dass sie nach dem Vortrag typische KI-Anwendungen im Aus­bil­dungs­all­tag besser ein­schät­zen können und wissen, bei welchen Anwen­dun­gen genauer hin­ge­schaut werden muss.

Die zentrale Frage lautet dabei:

Wie können wir KI in der Aus­bil­dung so einsetzen, dass sie Lernen ver­bes­sert, Ausbilder entlastet und gleich­zei­tig die Ver­ant­wor­tung für wichtige Ent­schei­dun­gen beim Menschen bleibt?

 

Referent: Prof. Dr. Markus Dormann; Senior Director & Con­sul­tant VET; nu.education